Verbandkasten-Rechner: Wie viele Verbandkästen braucht Ihr Betrieb?
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzuhalten. Wie viele Verbandkästen Ihr Unternehmen benötigt und ob ein kleiner oder großer Betriebsverbandkasten vorgeschrieben ist, hängt von der Betriebsart und der Anzahl der Beschäftigten ab. Mit unserem kostenlosen Verbandkasten-Rechner ermitteln Sie Ihren Mindestbedarf nach der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 in wenigen Sekunden.
So funktioniert der Rechner
- Betriebsart wählen: Verwaltung und Handel, Herstellung und Verarbeitung oder Baustelle.
- Anzahl der Beschäftigten eingeben: Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter je Arbeitsstätte.
- Optional Etagen oder Gebäude angeben: So erhalten Sie zusätzlich einen Hinweis zur sinnvollen Verteilung.
Sie sehen sofort, wie viele Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169 Sie mindestens benötigen.
Kleiner oder großer Verbandkasten? DIN 13157 und DIN 13169 im Überblick
Für Betriebe gibt es zwei genormte Verbandkästen:
- Kleiner Betriebsverbandkasten nach DIN 13157, für kleinere Betriebe und Baustellen
- Großer Betriebsverbandkasten nach DIN 13169, mit doppeltem Inhalt für größere Belegschaften
Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden. Das ist besonders bei mehreren Etagen oder weitläufigen Betriebsgeländen sinnvoll.
Anzahl der Verbandkästen nach ASR A4.3
Wo muss der Verbandkasten hängen?
Verbandkästen müssen jederzeit schnell erreichbar, gut sichtbar und mit dem Rettungszeichen für Erste Hilfe gekennzeichnet sein. Die Entfernung von ständigen Arbeitsplätzen zum nächsten Verbandkasten soll höchstens 100 Meter Wegstrecke oder eine Geschosshöhe betragen. Bei mehreren Stockwerken oder Gebäuden sind daher oft mehr Verbandkästen nötig, als die reine Mindestanzahl vorgibt.
Verbandkasten prüfen und nachfüllen
Ein Verbandkasten ist nur so gut wie sein Inhalt. Verbrauchtes Material muss zeitnah ersetzt und Artikel mit abgelaufenem Verfallsdatum müssen ausgetauscht werden. Zusätzlich ist jeder Erste-Hilfe-Einsatz im Verbandbuch zu dokumentieren. Auch Firmenfahrzeuge benötigen einen eigenen Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164.
Verbandkästen und Erste-Hilfe-Material von Brandschutz Solbach
Sie möchten sich um nichts kümmern müssen? Wir beraten Sie zur passenden Ausstattung für Ihren Betrieb, liefern normgerechte Verbandkästen und prüfen auf Wunsch regelmäßig den Inhalt, damit Sie bei jeder Begehung auf der sicheren Seite sind. Unseren Service bieten wir sowohl in Bergneustadt als auch in der Umgebung!
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Häufige Fragen zum Verbandkasten im Betrieb
Ist ein Verbandkasten im Betrieb Pflicht?
Ja. Nach Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3 muss jeder Arbeitgeber Erste-Hilfe-Material bereitstellen, bereits ab dem ersten Beschäftigten.
Welcher Verbandkasten ist für ein Büro vorgeschrieben?
Für Büros und andere Verwaltungsbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten reicht ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157. Ab 51 Beschäftigten ist ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 oder alternativ zwei kleine erforderlich.
Darf ein Kfz-Verbandkasten im Betrieb verwendet werden?
Nein. Der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 ist für Fahrzeuge vorgesehen und ersetzt keinen Betriebsverbandkasten.
Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Inhalt muss jedoch vollständig und haltbar sein. Bewährt hat sich eine Kontrolle nach jeder Entnahme sowie eine regelmäßige Prüfung, zum Beispiel halbjährlich.
Hinweis: Der Rechner ermittelt die Mindestanzahl nach ASR A4.3. Art, Anzahl und Verteilung sind zusätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.