Brandschutzhelfer-Rechner: Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?
Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Wie viele das in Ihrem Unternehmen sind, hängt nicht nur von der Zahl der Mitarbeiter ab, sondern auch von Schichtbetrieb, Brandgefährdung und Ausfällen durch Urlaub oder Krankheit. Mit unserem kostenlosen Brandschutzhelfer-Rechner ermitteln Sie Ihren Bedarf nach ASR A2.2 in wenigen Sekunden.
Die 5-%-Regel nach ASR A2.2
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend. Bei 100 Mitarbeitern sind das also mindestens 5 Brandschutzhelfer.
Wann reichen 5 % nicht aus?
Die 5 % sind ein Richtwert und keine feste Quote. Mehr Brandschutzhelfer sind nötig bei:
- erhöhter Brandgefährdung, zum Beispiel in Werkstätten, Lagern, Küchen oder bei der Arbeit mit brennbaren Stoffen
- Schichtbetrieb, denn in jeder Schicht müssen ausgebildete Helfer anwesend sein
- Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung
- vielen anwesenden Personen, etwa bei Publikumsverkehr
- Personen mit eingeschränkter Mobilität
- großer räumlicher Ausdehnung mit mehreren Gebäuden oder Etagen
Die genaue Anzahl legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Was lernen Brandschutzhelfer in der Ausbildung?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Teilnehmer lernen die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation und die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen kennen. Im praktischen Teil üben sie am Feuerlöschertrainer den sicheren Umgang mit Feuerlöschern.
Brandschutzhelfer-Ausbildung bei Brandschutz Solbach
Unser Team besteht vor allem aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Wir bilden Ihre Mitarbeiter praxisnah und verständlich zu Brandschutzhelfern aus, für Betriebe in Bergneustadt und Umgebung.
→ Jetzt Brandschutzhelfer-Schulung anfragen
→ Mehr zu unseren Schulungen
Häufige Fragen
Ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern Pflicht?
Ja. Nach Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen.
Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?
Empfohlen wird eine Wiederholung spätestens alle 3 bis 5 Jahre. Bei erhöhter Brandgefährdung sind kürzere Abstände sinnvoll. Die genaue Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Braucht auch ein kleiner Betrieb Brandschutzhelfer?
Ja. Auch in kleinen Betrieben muss mindestens eine ausgebildete Person vorhanden sein. Damit auch bei Urlaub oder Krankheit jemand da ist, empfehlen sich zwei.
Wie lange dauert die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung dauert je nach Gruppengröße 4-5 Stunden.